Informationshinweis zu Kennzeichnung und Dokumentation von Rückverfolgbarkeitscodes (Chargen) und Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) für Schleif- und Trennscheiben in S/4HANA
Instandhalter stehen täglich in Ihrem Betrieb vor zahlreichen Herausforderungen. Ein hoher Grad an Qualifikation und Erfahrung ist ebenso notwendig wie auch ein sicheres und gut funktionierendes Werkzeug. Oftmals kommen in der Instandhaltung auch Werkzeuge für die Holz- und Metallbearbeitung zum Einsatz, z. B. Trennscheiben, Schleifscheiben, Diamantwerkzeuge und generell Trennscheiben, die mit hohen Umdrehungszahlen eingesetzt werden.
Für die Verwendung im Instandhaltungsbetrieb aber auch für die Werkzeuglagerung und -Ausgabe gelten eine Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien:
Wir möchten Sie im Folgenden darüber informieren, dass gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien die Kennzeichnung und Dokumentation von Chargen (Rück-verfolgbarkeitscodes) und Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) für Schleif- und Trennscheiben in Lagerwirtschaftssystemen wie z. B. im SAP Material-Management - Inventory Management (SAP MM-IM) von großer Bedeutung sind.
Die Kennzeichnung und Dokumentation von Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) für Schleif- und Trennscheiben im SAP MM-IM berührt sowohl die Sicherheitsanforderungen im Umgang mit diesen Werkzeugen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung.
In Deutschland sind die Berufsgenossenschaften sowie das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) maßgeblich an der Festlegung von Sicherheitsstandards beteiligt. Die Praxis hinsichtlich Kennzeichnung und Dokumentation von Chargen und MHD für Schleif- und Trennscheiben in SAP MM-IM kann sich auf verschiedene Regelwerke stützen, darunter:
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältnissen", die Anforderungen an die Lagerung gefährlicher Stoffe, zu denen auch bestimmte Schleif- und Trennscheiben zählen können, stellt.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die unter anderem die Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrstoffen regelt und fordert, dass Informationen über Gefahrstoffe, zu denen auch bestimmte Schleifmittel gehören können, dokumentiert und nachverfolgbar sein müssen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die unter anderem die Verwendung von Arbeitsmitteln regelt und Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln stellt.
Hinsichtlich der Verwendung, Lagerung und Ausgabe von Trenn- und Schleifwerkzeugen für die innerbetriebliche Instandhaltung sowie für buchungskreisübergreifende Instandhaltungsarbeiten ergibt sich aufgrund der Kombination dieser oder anderer Regelungen, die die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Schleif- und Trennscheiben im Sinne der Arbeitssicherheit und des Verbraucherschutzes sicherstellen sollen unter Umständen Handlungsbedarf.
Die Frage nach spezifischen Vorschriften für die Kennzeichnung und Dokumentation von Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) für Schleif- und Trennscheiben in Systemen wie SAP MM-IM fällt in den Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bieten hierzu relevante Informationen und Richtlinien.
In der DGUV Information 209-002, die sich mit dem Thema Schleifen beschäftigt, wird auf die Notwendigkeit eingegangen, ein Verfallsdatum (ähnlich einem Mindesthaltbarkeitsdatum) für Schleifscheiben zu berücksichtigen.
Diese Anforderung spiegelt sich in der Notwendigkeit wider, die Sicherheit am Arbeitsplatz durch die Überwachung des Zustands der Schleifscheiben zu gewährleisten.
Darüber hinaus erläutern die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen werden, allgemeine Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
Diese Vorschriften haben Gesetzescharakter im Sinne des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) und sind somit rechtsverbindlich.
Obwohl diese Quellen direkt keine spezifische Vorschrift nennen, die ausschließlich die Lagerwirtschaftssysteme und die darin enthaltene Pflicht zur Dokumentation von Chargen und MHD adressiert, legen sie doch den Fokus auf die übergeordnete Wichtigkeit der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dies schließt implizit die angemessene Handhabung und Dokumentation von Materialien wie Schleif- und Trennscheiben mit ein, insbesondere in Hinblick auf ihre Verwendbarkeit und Sicherheit.
Für detailliertere Informationen und möglicherweise spezifischere Richtlinien bezüglich Ihrer Anfrage ist es empfehlenswert, sich direkt an die BGHM oder die DGUV zu wenden oder deren Publikationen und offiziellen Dokumentationen zu konsultieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorschriften dazu dienen, die Qualität und Sicherheit im Umgang der für die Instandhaltung ausgegebenen Werkzeuge zu gewährleisten und gleichzeitig gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung im SAP und im Lager sowie die Dokumentation über Ausgabe und Verwendung ermöglichen eine effektive Rückverfolgbarkeit und Bestandsführung, was wiederum die Produktivität und Effizienz in Ihrem Lagerbetrieb verbessert.
IM SAP können Chargennummern und MHD-Daten für Schleif- und Trennscheiben einfach und genau erfasst werden. Durch die korrekte Eingabe und Verwaltung dieser Informationen können Sie sicherstellen, dass ausschließlich sichere Werkzeuge verwendet werden und dass keine veralteten oder abgelaufenen Schleif- oder Trennscheiben in Ihren Beständen verbleiben.
Als Handlungskonsequenz empfehlen wir daher:
- Einweisung und Schulung des Personals:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über das korrekte Verfahren zur Kennzeichnung und Dokumentation von Chargen und MHD in SAP informiert sind. Schulungen können helfen, korrekte Daten vom Warenein- bis zum Warenausgang zu erfassen, Missverständnisse zu vermeiden um somit die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. - Regelmäßige Überprüfung der Bestände:
Führen Sie regelmäßige Überprüfungen Ihrer Lagerbestände durch, um sicherzustellen, dass Produkte mit abgelaufenem MHD ausgesondert und entsprechend ersetzt werden. Dies trägt dazu bei, die Qualität Ihrer Werkzeuge und Arbeitssicherheit zu erhalten und mögliche Risiken zu minimieren. - Aktualisierung von Dokumentationsverfahren:
Überprüfen Sie Ihre aktuellen Dokumentationsverfahren und passen Sie sie gegebenenfalls an, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Vorschriften entsprechen und eine genaue Verfolgbarkeit der Chargen und MHD ermöglichen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Implementierung dieser Maßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften für die Kennzeichnung und Dokumentation von Chargen und MHD für Schleif- und Trennscheiben in SAP effektiv umsetzen.
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